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   BSG, 18.05.1966 - 11 RA 330/65   

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https://dejure.org/1966,2344
BSG, 18.05.1966 - 11 RA 330/65 (https://dejure.org/1966,2344)
BSG, Entscheidung vom 18.05.1966 - 11 RA 330/65 (https://dejure.org/1966,2344)
BSG, Entscheidung vom 18. Mai 1966 - 11 RA 330/65 (https://dejure.org/1966,2344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schriftsätze mit Anlagen - Gutachten eines Beteiligten - Gerichtliche Mitteilungspflicht - Zeitrente - Bewilligung - Rentenfeststellungszeitpunkt

Papierfundstellen

  • BSGE 25, 29
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus BSG, 18.05.1966 - 11 RA 330/65
    Der Klägerin ist gemäß 5 67 SGG die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionsfrist und der Revisionsbegründungsfrist zu gewähren, da sie die Fristen infolge ihrer Armut nicht hat einhalten können und nach der Bewilligung des Armenrechts rechtzeitig die versäumten Rechtshandlungen nachgeholt hato Ihre Revision ist nach 5 162 Abs° 1 Nr. 2 SGG statthaft° Dabei kann dahingestellt bleiben, ob alle Verfahrensrügen die Revision statthaft machen; dafür reicht jedenfalls die erste Rüge aus, mit der die Klägerin geltend macht, das LSG habe ärztliche Gutachten verwertet, die es der Klägerin nicht bekanntgegeben habe; diese Rüge ist ordnungsgemäß erhoben (5 164 Abs° 2 SGG) und auch begründet (BSG 1, 150).
  • BSG, 17.02.1982 - 1 RJ 102/80

    Zeitlich unbeschränkte Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente; Prognose über

    Durch Verwendung des Begriffs "Aussicht" in § 1276 Abs. 1 RVO wird zum Ausdruck gebracht, daß die Entscheidung über die Bewilligung einer Rente auf Zeit eine in die Zukunft gerichtete Prognose über die voraussichtliche Dauer der BU oder der EU erfordert (BSGE 22, 278, 283 = SozR Nr. 2 zu § 1276 RVO; BSGE 25, 29, 30 = SozR Nr. 4 zu § 1276 RVO; BSG SozR 2200 § 1276 Nr. 5 S. 8).

    Diese Prognose ist im allgemeinen aus der Sicht des Versicherungsträgers im Zeitpunkt der Erteilung des Rentenbescheides zu stellen (BSGE 25, 29, 30 = SozR Nr. 4 zu § 1276 RVO; BSG SozR Nr. 7 zu § 1276 RVO S. Aa 7; BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 16 S. 27; BSG SozR 2200 § 1276 Nr. 4 S. 4).

    Sinn und Zweck der Zeitrente ist die baldige Wiedereingliederung des Versicherten in das Erwerbsleben (BSGE 25, 29, 30 = SozR Nr. 4 zu § 1276 RVO).

  • LAG Hamm, 04.05.1995 - 17 Sa 1606/94

    Arbeitsvertrag: Befristetung bei Vertretung eines nur auf Zeit vermindert

    Wahrscheinlich ist eine solche Behebung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren, wenn die dafür sprechenden Gründe gewichtiger als die dagegen sprechenden sind (BSG, Urteil vom 18.05.1966 - 11 RA 330/65 -, BSGE 25, 29; BSG, Urteil vom 17.02.1982 - 1 RJ 102/80 -, BGSE 53, 100).
  • LAG Hamm, 10.07.1997 - 17 Sa 280/97

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung; Beendigung eines

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  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 28/90

    Bewilligung einer Zeitrente

    Das Bundessozialgericht (BSG) versteht unter "Bewilligung" iS des 1276 Abs. 1 Satz 1 RVO nicht den Rentenbeginn, sondern den Zeitpunkt der Rentenfeststellung (so BSGE 25, 29).
  • BSG, 17.02.1982 - 1 RJ 172/80
    Die Auffassung des Klägers, es müßten auch im iäierlaufe des nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens einge- 5tretene bzw mögliche neue Erkenntnisse berücksichtigt werden, trifft nicht zuo Durch die Verwendung des Begriffs "Aussicht" in 5 1276 Abs. 1 RVG wird zum Ausdruck gebracht, daß die Entscheidung über die Bewilligung einer Rente auf Zeit eine in die Zukunft gerichtete Prognose über die voraussichtliche Dauer der BU oder der EU erfordert (BSGE 22, 278, 283 = SozR Nr. 2 zu Q 1276 RVG; BSGE 25, 29, 30 = SozR Nr. 4 zu 9 1276 RVG; BSG 302R 2200 @ 1276 Nr. 5 S 8), Die Prognose ist aus der Sicht des Versicherungsträgers im Zeitpunkt der Erteilung des Rentenbescheides zu stellen (BSGE 25, 29, 50 = SozR Nr. 4 zu & 1276 RVG; BSG SozR Nr. 7 zu 5 1276 RVG S Aa 7; BSG SozR 2200 5 1247 Nr. 16 S 27; BSG SozR 2200 5 1276 Nr. 4 S 4), Dabei ist es dem Versicherungsträger nicht verwehrt, alle bis zum Zeitpunkt des Erlasses des Rentenbescheides eingetretenen Umstände zu berücksichtigeno Das gilt selbst für den Fall, daß bis zu diesem Zeitpunkt eine zunächst vera liegende EU oder EU des Versicherten zwischenzeitlich wieder behoben werden ist.
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